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Videofilme Oberstaufen PLUS / PLUS Golf Sommer und Winter HIER
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Leistungen von Oberstaufen PLUS und PLUS Golf im Überblick
BERGBAHNEN und SKILIFTE
• Hochgratbahn: Sommer: freie Berg-/Talfahrten (Durchgang am Drehkreuz) Winter: freie Berg-/Talfahrten und/oder Skipass (Durchgang am Drehkreuz) www.hochgrat.de
• Imbergbahn: (mit SkiArena und Starenlifte) Sommer: freie Berg-/Talfahrten (Durchgang am Drehkreuz) Winter: freie Berg-/Talfahrten und/oder Skipass (Durchgang am Drehkreuz) www.imbergbahn.de
• Hündlebahn: Sommer: freie Berg-/Talfahrten (Durchgang am Drehkreuz) eine freie Rodelfahrt / Stunde (Durchgang am Drehkreuz) Winter: freie Berg-/Talfahrten und/oder Skipass (Durchgang am Drehkreuz) www.huendle.de
• Skilifte Thalkirchdorf: Winter: Skipass (Durchgang am Drehkreuz) www.familienskidorf.de
• Skilifte Sinswang: Winter: Skipass (Karte an der Kasse) www.skilifte-sinswang.de
FREIZEITANGEBOTE
• Erlebnisbad Aquaria: ganzjährig: freie Nutzung von Saunalandschaft und Badewelt (Chip an der Kasse) www.aquaria.de
• Sport Hauber Hochseilgarten: Sommer: freie Nutzung von 2 Stunden pro Leistungstag (Anmeldung und Ausrüstung an der Kasse) www.sporthauber.de/info-hochseilgarten.html
• Freibad Thalkirchdorf: Sommer: freier Eintritt (Durchgang am Drehkreuz)
• Glashaus Oberstaufen: Sommer: freie Nutzung des Minigolfplatzes (Kasse im Glashaus) Winter: freie Nutzung des Eisplatzes (Kasse im Glashaus)
• Heimatmuseum: ganzjährig: freier Eintritt (Einlass am Eingang)
• Geführte Wanderungen: ganzjährig: gratis Teilnahme an Wanderungen der OTM (Anmeldung über OTM)
Einzelhandel / Gastronomie / Parken / ÖPNV
• Einzelhandel & Gastronomie ganzjährig: 5% Rabatt bei zahlreichen Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben (ab 10,- € Waren-/Verzehrwert) nur teilnehmende Einzelhändler und Gastronomiebetriebe
• Parken: ganzjährig: freies Parken auf neun Parkplätzen in Oberstaufen (Ausgabe der jeweiligen Höchstparkdauer am Automat)
• Ortsbus Oberstaufen: ganzjährig: freie Nutzung der Linie 9795 (Kalzhofen-Oberstaufen-Weißach-Steibis-Imbergbahn-Hochgratbahn) sowie freie Nutzung des Schedlerbus 31/29 (Oberstaufen-Malas-Krebs-Aach) zusätzlich bei Oberstaufen PLUS Golf
Und mit Oberstaufen PLUS Golf können Sie zusätzlich auch noch gratis Golf spielen! Übernachten Sie bei einem Oberstaufen PLUS Gastgeber und genießen Sie gratis ein umfangreiches Freizeit- und Serviceangebot – Sommer wie Winter in Oberstaufen. Und als Gast eines Oberstaufen PLUS GOLF Partners erhalten Sie einen besonderen Bonus: Zusätzlich freies Spiel auf drei Golfplätzen (60 Loch). GOLFPLÄTZE
• Golfzentrum Oberstaufen: Spielen ohne Greenfee auf dem 18-Loch-Platz Oberstaufen-Buflings - Par 68 (Hcp 36 vorausgesetzt), dem 6-Loch-Kurzplatz (auch ohne Platzreife) sowie freie Nutzung der Übungseinrichtungen. www.golfclub-oberstaufen.de
• Golfclub Waldegg-Wiggensbach: Freie Nutzung der 27-Loch-Anlage mit Deutschlands höchstem Abschlag (nach Maßgabe der Platzbedingungen) - Par 70 und freie Nutzung der Übungseinrichtungen. Hcp 54 und Startzeitenreservierung erforderlich. www.golf-wiggensbach.com
• Golfpark Schlossgut Lenzfried: Freies Spiel auf dem 9-Loch-Platz nach Maßgabe der Platzbedingungen (Hcp 54) - Par 68, mit freier Nutzung der Übungseinrichtungen. Startzeitenreservierung erforderlich. www.golfzentrumkempten.de
Änderungen und Irrtümer vorbehalten!
*) Hinweise: Die Leistungspakete sind mit der Allgäu-Walser-Card sowie entsprechendem Paket jeweils gültig von 14 Uhr am Anreisetag bis 11 Uhr am Abreisetag. Pro Nacht wird auf die Allgäu-Walser-Card ein Skipass (Bergbahnleistung) aufgebucht. Für die Inanspruchnahme der Leistungen bei den Leistungspartnern gelten in jedem Fall die aktuellen Nutzungsbedingungen für "Oberstaufen PLUS" bzw. "Oberstaufen PLUS GOLF" sowie die etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Beförderungsbedingungen oder sonstige Leistungsbedingungen der Leistungspartner. Hausrecht haben in jedem Fall die jeweiligen Leistungspartner.
Die Leistungspartner können die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise, insbesondere zeitlich einschränken, soweit hierfür sachliche Gründe vorliegen. Hierzu zählen insbesondere Leistungshindernisse durch Witterungsgründe, behördliche Auflagen oder Anordnungen, Wartungsarbeiten und Reparaturen, Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit, übermäßiger Andrang oder Überfüllung von Einrichtungen und andere, gleich gelagerte sachliche Gründe.
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