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| Gäste unserer Ferienwohnungen können uns natürlich auch buchen! |
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BVF Mietkochservice
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| • Für einen Tag oder über einen längeren Zeitraum unterstütze ich Restaurants, Hotels |
| • oder auch große Familienfeiern wie Hochzeiten, Kindergeburtstage, Kochkurse, Betriebsfeiern, kochen für Kranke und andere, in Ihrer Mobilität, eingeschränkte Personen mit meiner Dienstleistung. |
| • Dabei stehe ich mit meinem Know-how und meiner jahrelangen Berufserfahrung meinen Arbeitgebern als Koch/Küchenmeister als Aushilfe auf Teilzeit oder langfristig zur Verfügung. Sollte es zu Personalengpässen z. B. aufgrund von Krankheit, oder saisonalen Schwankungen kommen, genügt ein Anruf. |
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| Referenzen |
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Hotel du Rhone, Genf Restaurant La Cave, Gran Canaria Hotel Mont Cervin Zermatt / Schweiz Offizierskasino Büdel , Niederlande 1 Michelin Sterne Restaurant Partenkirchner Hof, Garmisch Partenkirchen Hotel Allgäu Stern, Sonthofen Hotel König Ludwig, Oberstaufen Klinik Hohen-Freudenstadt, Freudenstadt Küchenleiter Klinik am Rennsteig, Tabarts Küchenleiter Klinik Bergkristall, Oberstaufen / Steibis Haberl Cateringservice, Olympiagelände München Partyservice Vogler, Bad Oberdorf |
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| Weiterbildung |
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Ausbildereignungsverordnung IHK Nordschwarzwald, Freudenstadt Diätetisch geschulter Koch IHK Rhein- Neckar, Heidelberg DGE Zuckerschule, Gummersbach GV- Geschulter Koch IHK Frankfurt DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung) Geprüfter Küchenmeister IHK Schwarzwald- Baar-Heuberg Grundkurs-Lebensmittelhygiene, Ostrach Lebensmittelhygieneschulung (HACCP) Bundesverband der Lebensmittelkontrolleur |
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| Warum einen Mietkoch?! |
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In meiner Eigenschaft als Mietkoch werde ich als Dienstleister für Sie tätig. Ideal bei Auftragsspitzen und Engpässen. Ihr Vorteile liegen klar auf der Hand: Genaue Personalplanung Überschaubare Kosten Exakte Kalkulation Keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub Sie arbeiten mit Vollprofis, die schon in vielen Küchen dieser Welt gearbeitet haben und schnell in einer neuen Umgebung zurecht kommen. Der jeweilige Mietkoch wird nach Ihren Vorgaben arbeiten und Sie und Ihre Manschaft tatkräftig unterstützen. Müdes und unmotiviertes Personal kann keine 100 % Leistung bringen. Buchen Sie einen Aushilfskoch zur Urlaubsvertretung und sichern Sie gleichbleibende Qualität. Vielleicht fehlen Ihrem Küchenteam auch ein paar Ideen? Hier kommen wir auf den Plan! Unsere Experten für HACCP , GV , Diätetik und Neueröffnungen haben die Möglichkeit, zusammen mit Ihrem Team die neuen Konzepte auszuarbeiten und umzusetzen. Durch die langjährige Erfahrung entdecken Sie schnell die Schwachstellen und können Fehler beheben. Ebenso können wir bei der Erstellung von Speisekarten und Restaurantkonzepten helfen. Vieles spricht für einen Einsatz von Mietkoch, Leihkoch oder Aushilfskoch! |
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| Mietkoch, was kostet das? |
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Die Tätigkeit als Mietkoch ist sehr Umfangreich und passt sich Ihren individuellen Wünschen an. Die Kosten richten sich deshalb ebenfalls danach. Grundsätzlich müssen Sie, neben dem reinen Honorar (Stundenlohn oder Pauschale) und dem Materialaufwand (Lebensmittel, Technik,...) die Reise- & Fahrkosten einplanen. |
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Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen § 1 : Geltungsbereich Allen Verträgen zwischen privaten oder gewerblichen Kunden,liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden. Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden gelten als nicht anerkannt. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald ein Auftrag schriftlich oder mündlich vorliegt und dieser von uns, schriftlich oder auch mündlich, bestätigt bzw. angenommen oder ausgeführt wurde. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von uns angebotenen Leistungen, wie die Serviceleistungen, Personaldienstleistungen, die Vermittlung von eigenen, als auch Dienstleistungen von Drittanbietern. § 2 : Angebot und Preise Unsere Angebote sind freibleibend. Alle auf unseren Internetseiten, in Druckerzeugnissen und in Angeboten genannte Preise sind, für Privatkunden Endpreise inkl. Mehrwertsteuer (derzeit 19%), und bei Geschäftskunden, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%). § 3 : Vergütung, Zahlung Es gelten die Konditionen, der jeweils gültigen Preisliste. Alle genannten Preise verstehen sich dabei zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Die Auftragsdauer und die Auftrags Art ist für den Stundenlohn ausschlaggebend. Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt fünf bzw. sechs Tage (je nach individueller Vereinbarung), die Mindestbeschäftigungsdauer pro Tag 8 Stunden. Die genannten Preise gelten an allen Tagen der Woche. Es gibt keine Aufschläge an Wochenenden, wenn diese Buchungsbestandteil sind. Lediglich der Einsatz an gesetzlichen, bundeseinheitlichen Feiertagen wird mit 30% Zuschlag abgerechnet. § 4 : Rücktritt Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Stornierung), so bedarf dies der Schriftform und ist bis 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei, sofern uns durch Dienstleistungen und eventuellen Verpflichtungen aus Verträgen mit Drittanbietern noch keine Kosten entstanden sind. Ist dies der Fall, sind die Forderungen in Bezug auf Dienstleistungen und eventuellen Verpflichtungen aus Verträgen mit Drittanbietern in voller Höhe vom Auftraggeber zu übernehmen. Bei einer Stornierung, die kürzer als 21 Tage vor Beginn der Veranstaltung liegt, behalten wir uns vor eine Bearbeitungsgebühr für Vorarbeiten von 25 % des Rechnungsbetrages, mindestens aber 150.-€ zu erheben. Bei einer Stornierung die kürzer als 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung liegt, sind 50 % des Rechnungsbetrages, mindestens aber 250.-€, und eventuellen Verpflichtungen aus Verträgen mit Drittanbietern vom Auftraggeber zu tragen. Liegt der Zeitpunkt der Stornierung kürzer als 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung, behalten wir uns vor den gesamten Rechnungsbetrag aufgrund von Einkäufen, Vorarbeiten, eventuellen Verpflichtungen aus Verträgen mit Drittanbietern und Verdienstausfall vom Auftraggeber einzufordern. Sollte ich selbst aus Gründen, die ich persönlich nicht zu vertreten habe (wie z. B. Krankheit oder höhere Gewalt), nicht in der Lage sein, den Auftrag auszuführen, so kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Ich schließe die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. § 6 : Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Vertragsbedingungen Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen im gastronomischen Bereich Mietkoch, Mietkochvermittlung und Catering. Der Auftraggeber hat vor Vertragsschluss überprüft, dass der von ihm gewünschte Leistungsumfang seinen Bedürfnissen vollständig und abschließend entspricht. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Leistungen ist der beiderseits unterzeichneten Vertrags oder meine Auftragsbestätigung, sonst mein Angebot. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder ich sie schriftlich bestätigt habe. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch mich. Alle Dienstleistungen werden unter Beachtung von Hygienevorschriften und Ernährungsregeln erbracht.
§ 7 : Vertragsschluss Meine Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrages oder eine schriftliche Auftragsbestätigung meinerseits zustande. Ich kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Auftraggebers verlangen. § 15 : Rechtswirksamkeit Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit hiervon unberührt. § 16 : Erfüllungsort und Gerichtsstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist für beide Seiten Kempten.
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